Am 14. Oktober 2020 haben wir gerade mit internen Tests für unser Slab Grab Edge Protection System gemäß den Anforderungen der Ontario-Verordnung 213/91 für Bauprojekte begonnen.
Gemäß der Ontario-Verordnung 213/91 für Bauprojektanforderungen muss die obere Schiene einer Punktlast von 450 Newton standhalten, die vertikal nach unten auf die obere Schiene ausgeübt wird. Wie aus dem folgenden Bild hervorgeht, wurde eine Kraft von 900 Newton ausgeübt, und das Kantenschutzgitter weist keine erkennbare Durchbiegung auf.
Gemäß der ONTARIO-VERORDNUNG 213/91 FÜR BAUPROJEKTANFORDERUNGEN muss die obere Schiene einer seitlich auf die obere Schiene ausgeübten Punktlast von 675 Newton standhalten. Siehe Abbildung unten. Wir haben eine Kraft von 1000 Newton angewendet, und das Kantenschutzgitter weist nur eine sehr geringe Durchbiegung auf.
Gemäß der ONTARIO-VERORDNUNG 213/91 FÜR BAUPROJEKTANFORDERUNGEN muss der Mittelholm (Zwischenholm) einer Punktlast von 450 Newton standhalten, die seitlich oder vertikal nach unten auf den Zwischenholm bzw. auf halbem Weg zwischen Oberholm und Fußleiste ausgeübt wird. Siehe Abbildung unten. Wir haben eine seitliche Kraft von 860 Newton ausgeübt, und das Kantenschutzgitter weist nur geringe Durchbiegungen auf.
Gemäß der ONTARIO-VERORDNUNG 213/91 FÜR BAUPROJEKTANFORDERUNGEN muss die Fußleiste einer seitlichen Punktlast von 225 Newton standhalten. Die Abbildung unten zeigt eine seitliche Kraft von 400 Newton. Das Kantenschutzgitter weist dabei nur geringe Durchbiegungen auf.
Gemäß der ONTARIO-VERORDNUNG 213/91 FÜR BAUPROJEKTANFORDERUNGEN muss die Fußleiste einer seitlichen Punktlast von 225 Newton standhalten. Die Abbildung unten zeigt eine seitliche Kraft von 400 Newton. Das Kantenschutzgitter weist dabei nur geringe Durchbiegungen auf.
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